Laboruntersuchungen Neue Bedingungen


Änderung ab 1. November 2023 In Anlehnung an die 2023 eingereichten Förderansuchen wurde die Aufteilung der Gelder auf die einzelnen Bundesländer neu geregelt. 
Die Fördergelder für jedes Bundesland sind knapp bemessen und direkte Probeneinsendungen von einzelnen Imker:innen oder Vereinen an eines der österreichischen Labore wird in Zukunft ohne vorherige Antragstellung kaum bzw. nicht mehr möglich sein.  
Das bedeutet im Speziellen, dass alle Laboruntersuchungen im Voraus beim Tiroler Imkerverband beantragt und genehmigt werden müssen, damit wir den Überblick über die Tiroler Fördersumme behalten und die Imker:innen in den Genuss der Förderung kommen. 
Formulare sind auf der Homepage www.tirolerimkerverband.at/organisation/downloads  zu finden. 

Die Bedingungen sind wie folgt: 
1. Gefördert werden nur Tiroler Mitglieder: Voraussetzung ist ein bezahlter Mitgliedsbeitrag und eine gültige VIS- Nummer.

2. Jede einzelne Untersuchung (Honig, Faulbrut, Pollen usw.) muss beim Landesverband Tirol mittels Formulars beantragt werden. Für jede Probe ist ein eigenes Antragsformular einzureichen. 

3. Nach der Genehmigung des Antrages durch den Landesverband ist die Vorauszahlung des Selbstbehaltes fällig. 

4. Anschließend erhält die Imkerin/der Imker die Adresse des Labors, an das sie/er selber die Probe einsenden kann. Das Labor wird von uns verständigt.  

5. Der Untersuchungsbefund wird über den Landesverband an die Imker:innen weitergeleitet.

6. Die tatsächlichen Kosten werden vom Labor dem Landesverband verrechnet, der auch die Untersuchungen über die EU-Förderungen abrechnen wird. 

7. Falls Imker:innen bzw. Vereine trotzdem ohne Antragstellung die Proben an ein Labor senden, müssen sie damit rechnen, dass diese Untersuchungen nicht gefördert werden und sie die Untersuchungskosten selber tragen müssen. 

Eine nachträgliche Antragstellung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Die Regelung gilt ab 1.11.2023. Der Selbstbehalt aller vorherigen Untersuchungen wird direkt von den Laboren den Imker:innen verrechnet und fallen nicht unter diese Regelung und können auch nicht mit dem Landesverband abgerechnet werden.  

Für den Landesverband für Bienenzucht in Tirol:
Ing. Reinhard Hetzenauer,
Präs.f.d.R.d.A. Anton Jestl, Schriftführer

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